Parkettarbeiten Pruefpflichten nach DIN 18365
Parkettarbeiten:
1) Verunreinigung der Oberfläche
Nach der DIN 18356 Parkettarbeiten ist vor der Verlegung die Oberfläche des Unterbodens auf Verunreinigungen zu Prüfen z. B. durch Öl, Wachs, Lack, Farbreste, Verunreinigungen der Oberfläche des Untergrundes führen zu Haftmängeln bei Vorstrichen, Spachtelungen und Klebern. Dem Parkettleger ist ein besenreiner Untergrund zur Verfügung zu stellen. DIe Flächen müssen für die Verlegung freigestellt sein und es dürfen keine Bauschuttreste vorhanden sein. Die Entsorgung des Bauschutts fällt grundsätzlich in den Verantwortungsbereich des Auftraggebers bzw. der Vorgewerke. Der Parkettleger hat jedoch diesbezügliche Störungen unverzüglich schriftlich Bedenken und ggf. Behinderung anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat bei Verunreinigungen nicht nr aus technischen, sondern auch aus juristischen Erwägungen Bedenken anzumelden, um den Auftraggeber zu ermöglichen, dass dieser dem verantwortlichen Vorgewerk eine Frist zur Nachbesserung setzen kann.