8) Fehlende Markierungen von Messstellen
Nach der DIN 18356 Parkettarbeiten / DIN EN 1264 – 4 / Altbelag aufnehmen und entsorgen zzgl. Entsorgungskosten. Warmwasser-Fußbodenheizungen sind vor der Verlegung auf Heizestrichen das Vorhandensein von ausgewiesenen Messstellen für die CM-Feuchtigkeitsmessung zu prüfen. Messstellen haben die Funktion, eine Beschädigung der Heizschleifen im Rahmen der CM-Messung zu verhindern. Durch den Estrichleger muss die dreifache Menge der tatsächlich benötigten Messstellen angelegt werden, um bei zu feuchtem Untergrund Folgemessungen ermöglichen zu können.
Bei Fehlen oder offensichtlicher falschen Anordnung der ausgewiesenen Messstellen hat der Auftragnehmer Bedenken anzumelden. Hinweis:
Die Ergebnisse der Messung sind mit exakter Angabe der Messstellen (im Plan einzeichnen) schriftlich zu dokumentieren und vom Auftraggeber gegenzeichnen zu lassen. Da das Prüfmaterial aus dem mittleren, vorwiegend unteren Bereich des Estrichs zu entnehmenvist, kann der Parkettleger im Bereich der Messstelle ersehen, welche Stärke der Estrich aufweist, und ob eine Abdichtung zur darunterliegenden Schicht vorhanden ist. Bei Feststellung von Estrichmehr- oder minderstärken sowie Feststellung des Fehlens einer notwendigen Abdichtung sind sicherheitshalber Bedenken anzumelden. Die Arbeitsanweisung/Dokumentation FBH-AD (CM-Messung) ist zu beachten. Des Weiteren verweisen wir auf die DIN EN 1264 – 4 / Altbelag aufnehmen und entsorgen zzgl. Entsorgungskosten. Abs. 5,2 Aufheizen, in dem darauf hingewiesen wird, dass der Estrichleger mindestens drei Messstellen je 200 qm, bzw. je Wohnung bzw. je Raum bei kleineren Flächen anzulegen hat.
Aufheizprotokoll
Bezüglich des Aufheizprotokolls sind drei grundsätzlich prüfungs- und schadensrelevante Fälle denkbar:
- ein Aufheizprotokoll liegt überhaupt nicht vor (Standardfall DIN)
- das Aufheizprotokoll liegt vor und
• ist unvollständig
• weist Werte auf, die zu Schäden am Parkettboden führen können (z.B. zu hohe Vorlauftemperatur)
Bei fehlendem / fehlerhaften Aufheizprotokoll (Belegreifheizen) hat der Auftragnehmer Bedenken anzumelden. Da die Aufzählung in DIN 18356 Parkettarbeiten („insbesondere“) nur beispielhaft und nicht abschließen ist, hat der Auftragnehmer das Aufheizprotokoll auch auf Vollständigkeit zu prüfen und bei Unvollständigkeit ebenfalls Bedenken anzumelden.
Achtung: Das übliche Aufheizen der Fußbodenheizung gemäß DIN EN 1264-4 über 2 – 3 Tage dient nur der Funktions- und Dichtheitsprüfung der Heizung. Es reicht nicht zur vollständigen Trocknung des Estrichs. Daher ist ein Funktionsheizprotokoll nicht ausreichend!
Zum Vorgang des fachgerechten Auf- und Abheizens: Nachdem der Unterboden im Wesentlichen sein Endfestigkeit erreicht hat, ist die Heizung während mindestens 14 Tagen in Betrieb zu nehmen. Dabei genügt es, wenn mit ca. 2/3 der späteren maximalen Vorlaufstemperatur gefahren wird, in der Mitte der Vorheizperiode muss die Leistung während mindestens zwei Tagen auf das Maximum gestellt werden. Ein bis zwei Tage vor der Verlegung, ist die Heizung abzuschalten oder, je nach Außentemperatur des Unterbodens ca. 20 Grad Celsius nicht übersteigt. Bei Fertigparkett kann die Heizung ca. 1 – 2 Tage nach dem Verlegen, bei konventionellem Klebeparkett ca. 1 – 2 Tage nach dem Versiegeln, am besten stufenweise (ca. 5 Grad Celsius / Tag) wieder in Betrieb gesetzt werden. (Quelle: Bauwerk)
Die Verlegung muss unmittelbar im Anschluss an das fachgerechte Auf- und Abheizen erfolgen, um eine Wiederauffeuchtung des Estrichs auszuschließen.
Auch interessant hierzu => TKB 1 – Belegreife und Feuchte
Quellen
Prüfpflichten für Parkettleger
Parkettarbeit DIN 18356 VON
Dr. Markus Dingelreiter
Stephan Doll
Rainer Mansius
Klaus Stolzenberger
DTPS Burgkunststadt 2012
Fachbuch für Parkettleger von Karl Remmert, Josef Heller, Horst Spang, Klaus Bauer / Thomas Brehm. 3. aktualisierte und erweiterte Auflage.
SN-Fachpresse Hamburg