„Die Untergrundtemperatur soll 15 Grad Celsius nicht unterschreiten. Bei beheizten Fußbodenkonstruktionen soll sie 3 Tage vor der Verlegung und noch 7 Tage danach zwischen 18 und 22 Grad Celsius liegen.“
Ggf. sollte bauseits ein Bautrockner eingesetzt werden. Im Rahmen der Nutzung sollte die Oberflächentemperatur des Parkettbodens bei beheizten Konstruktionen nicht mehr als 25 Grad Celsius betragen. Bitte beachten Sie auch unbedingt die entsprechenden Herstellerangaben. Entsprechende Merkblätter der Hersteller sind dem Auftraggeber zu übergeben. Hinweis: Zur Überprüfung der Oberflächentemperatur des verlegten Parketts über einen längeren Zeitraum während der Nutzung empfiehlt sich die Verwendung einer Wärmeplombe.
Raumluftzustand prüfen
Wichtiger Hinweis: Verleger sollten Hygrometer sowie Boden- und Luftthermometer stets in ihrer Standardausrüstung griffbereit habe.
Parkettarbeiten: Stand der Technik
Nach der DIN 18356-Parkettarbeiten ist vor der Verlegung das Raumklima auf seine Eignung zur Verlegung zu prüfen. Der aktuelle Stand der Technik findet sich im TKB Merkblatt „Beurteilen und Vorbereiten von Untergründen“ zusammengefasst (Stand Juli 2004): „4.11. Temperatur- und Luftverhältnisse im Raum: Die Raumtemperatur und die relative Raumluftfeuchte sind mittels geeigneter Messgeräte zu prüfen. Die Raumlufttemperatur soll mindestens 18 Grad Celsius, die relative Raumluftfeuchte nicht mehr als 75 % vorzugsweise 65 % oder darunter betragen. Niedrige Temperaturen und hohe Luftfeuchtigkeiten verringern die Abbindgeschwindigkeit von Verlegewerkstoffen, sie können im Extremfall ihre Funktionsfähigkeit völlig aufheben. Daher sind die genannten Bedingungen auch noch nach der Verlegung einzuhalten. Bei ungeeigneten Temperatur- und Luftverhältnissen ist durch rechtzeitiges Aufstellen geeigneter Heizgeräte bzw. Entfeuchter für Abhilfe zu sorgen. Ungeheizte Räume sind im Winter mindestens drei Tage vor Beginn der Verlegearbeiten zu beheizen.“