Renovierung von Altböden und Neuverlegung von Holzfußböden

Was ist vor den Parkettarbeiten zu beachten?

Sehr geehrte Kundin, Sehr geehrter Kunde,

Sie haben sich zur Renovierung Ihres Holzbodens oder zum Kauf entschlossen.

Eine kluge Entscheidung, die sowohl der Verschönerung als auch der Werterhöhung Ihrer Wohnräume dient. Wir danken für das Vertrauen, welches Sie in unserem handwerklichen Fachbetrieb mit Ihrer Auftragsvergabe entgegenbringen.

Seien Sie versichert, dass wir unser bestes Wissen und Können zur Auftragsdurchführung einbringen.

Damit unsere Arbeit zu Ihrer vollen Zufriedenheit führt, möchten wir Sie auf die folgenden Besonderheiten, die außerhalb unseres Verantwortungsbereiches liegen, hinweisen:

Nach der TRGS 617 sollten keine stark lösemittelhaltigen Oberflächenbehandlungsmittel, sondern schadstoffarme Produkte eingesetzt werden. Zusätzlich ist darauf zu achten, dass Wasserlacke und Öle von DIBt geprüft und bauaufsichtlich zugelassen sind. Alle zugelassenen Produkte sind aus Sicht des DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) gesundheitlich unbedenklich.

Bei den IRSA Produkten achten Sie bitte auf die „Z.-Nummern“, im Internet (www.irsa.de7Produkte/Bodenschutz) und auf den Gebinden ersichtlich.

Wir verwenden als Profifachbetrieb nur bauaufsichtlich zugelassene Produkte.

Damit die Parkettarbeiten erfolgreich durchgeführt werden können, weisen wir auf folgende Besonderheiten, die außerhalb des Verantwortungsbereiches des parkettlegenden Betriebes liegen, hin:

1. Wachsrückstände bei der Renovierung von Altböden

In den Fugen von Altböden können auch nach gründlichem Abschleifen Wachsrückstände verbleiben, die bei der Versiegelung zu Benetzungs- und Haftungsstörungen führen können. Dieser Gefahr kann durch Verwendung von speziellen Grundierungen in der Regel entgegengewirkt werden.

2. Silikon-Einschleppungen

Teilweise arbeiten Fremdgewerke mit silikonhaltigen Materialien (Montageschäume, Dichtungsmassen etc.). Es ist zwingend erforderlich, dafür zu sorgen, dass keine silikonhaltigen Materialien eingeschleppt werden, da diese Stoffe bereits in geringsten Spuren zu Benetzungsstörungen des Versiegelungslackes führen.

Diese Störungen sind in der Regel nur durch nochmaliges Abschleifen und Neuversiegeln zu beheben. Da diese Verunreinigungen vor der Versiegelung nicht sichtbar sind, muss die Verwendung silikonhaltiger Materialien generell untersagt werden.

3. Sanierung von Mehrschichtparkett – Enthaftung der Decklamellen

Es ist bekannt, dass es bei Mehrschichtparkett Probleme mit der Verklebung bzw. Verpressung der Decklammelen geben kann. Durch die im Jahresverlauf stets wechselnde Holzfeuchte entstehen ständig Spannungen zwischen den Decklamellen und der Mittel/Gegenzuglage, die hohe Anforderungen an die Verklebung stellen.

Kommt es nun bei der Sanierung zu zusätzlichen Belastungen durch Schliff oder in Form von Quelldruck oder Zugspannung des Lackfilms, kann es zu einer teilweisen oder völligen Enthaftung der Decklamellen kommen. Hochstehende Ecken und Kanten, konkave Schüsselungen oder los liegende Decklamellen sind die Folge.

4. Geruchsentwicklung in den ersten Tagen nach der Oberflächenbehandlung

Auch bei Verwendung von schadstoffarmen Wasserlacken oder lösemittelfreien Ölen ist in den ersten Tagen nach dem Auftragen ein produkttypischer Eigengeruch wahrnehmbar. Moderne Wasserlacke enthalten geringe Mengen Lösemittel (siehe Giscode), die während und nach dem Aushärten des Lackes an die Umgebungsluft abgegeben werden. Bei oxidativ trocknenden Ölen entstehen Spaltprodukte von Fettsäuren, die bereits in geringsten Konzentrationen geruchlich wahrnehmbar sind.

Daher ist stets in den ersten Tagen nach einer Oberflächenbehandlung auf intensive Lüftung zu achten, um ein rasches Abklingen der Raumluftbelastung zu erreichen.

Professionell vermarkte Wasserlacke und Öle sind vom DIBt und bauaufsichtlich zugelassen. Alle zugelassenen Produkte sind aus Sicht des DIBt gesundheitlich unbedenklich. Weitere Informationen über die beim DIBt zugelassenen IRSA Produkte finden Sie unter www.dibt.de und unter www.irsa.de.

5. Ausreichende Lüftung ist wichtig – besonders während der Heizperiode

Sie sollten immer auf regelmäßige Lüftung und ein gleichmäßiges Raumklima achten.

Pflegemaßnahmen sind erst dann durchzuführen, wenn das neu aufgebrachte Lack- oder Imprägnier-System durchgetrocknet ist. Zu trockene Luft ist aus gesundheitlicher Sicht ohnehin bedenklich, da das Wohlbefinden in zu trockener Luft beeinträchtigt wird.

Die Schleimhäute trocknen aus, Infektionskrankheiten werden begünstigt.

6. Fugenbildung bei Holzfußböden

Holz ist ein Naturprodukt und passt sich dem Raumklima an. Bei einem idealen Raumklima (20°C / 50°C rel. Luftfeuchtigkeit) stellt sich eine Holzfeuchte von ca. 9% ein.

Deshalb wird Holz mit dieser Holzfeuchte verlegt. Bei höherer rel. Luftfeuchtigkeit nimmt das Holz Feuchtigkeit auf und quillt, während eine niedrigere rel. Luftfeuchtigkeit zur Abgabe von Feuchtigkeit und zum Schwinden des Holzes führt.

Die Ursache jeder Fugenbildung ist somit in einer Schwankung der Holzfeuchte begründet. Um eine übermäßige Fugenbildung zu verhindern, muss daher durch sorgfältiger Arbeiten bei der Verlegung, sowie durch Gewährleistung eines guten Raumklimas während der Nutzung die Schwankung der Holzfeuchte auf ein  Minimum reduziert werden (siehe Punkt 5). Ein ungleichmäßiges Fugenbild kann auftreten und ist hinzunehmen.

7. Klebstoffbett

Bei der Renovierung von Parkett muss auch das Alter des Kleberbettes berücksichtigt werden. Die Klebstoffe verlieren an Elastizität und Klebekraft und es muss bei der Renovierung geprüft werden, ob es noch intakt ist. Durch das Schleifen des Parketts und durch die Spannung der nachfolgenden Versiegelung kann sich das Parkett vom Untergrund lösen. Lassen Sie sich von Ihrem Parkettleger beraten.

8. Richtig pflegen und reinigen

Zum Schluss weisen wir auf die Notwendigkeit der regelmäßigen und abgestimmten Pflege Ihres Parkettbodens hin. Eine entsprechende Pflegeanweisung steht Ihnen zum Download bereit (www.irsa.de/download/Pflegeanweisungen).

Die Hinweise und Angaben in diesem Brief entsprechen bestem Wissen nach derzeitigem Stand der Technik. Sie dienen zur Information und als unverbindliche Richtlinie. Haftungsansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Im Zweifelfall sind entsprechende Probe-Oberflächenbehandlungen durchzuführen.

Die Empfehlungen der Technischen Datenblätter und ähnlicher technischer Informationen des Produkte-Herstellers sind vorrangig zu beachten.

Wir beraten Sie gerne bei eventuellen Fragen. Sprechen Sie uns an.

Freundliche Grüße Ihr Parkettfachbetrieb

Konzept Parkett

Drago Doric

Sextrostraße 14b, 30169 Hannover

Telefon: +49 (0) 511 – 475647-2 E-Mail: info@konzeptparkett.de